Was Hoteliers jetzt wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen die Nutzung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung oder auch XRechnung), wie sie im Rahmen des Wachstumschancengesetzes geregelt wurde. Während Übergangsregelungen eine schrittweise Umsetzung erleichtern, bleibt es dabei, dass private Endverbraucher von der Neuerung nicht betroffen sind.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?
Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine strukturierte Rechnung, die digitale Standards wie XML oder andere maschinenlesbare Formate nutzt. Anders als PDF-Rechnungen erfüllt sie die Anforderungen der EU-Richtlinie und ermöglicht eine automatische Weiterverarbeitung durch Buchhaltungs- und Finanzsysteme.
Ab dem 01. Januar 2025 sind daher Unternehmen bei B2B-Transaktionen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Papier- oder reine PDF-Rechnungen sind dann nicht mehr ausreichend.
Offizielle Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Was bedeutet dies für Sie als HS3 Hotelsoftware Kunden?
Damit Ihr Betrieb die Anforderungen der E-Rechnungspflicht ab dem 01. Januar 2025 problemlos erfüllt, ist es wichtig, die richtige Softwareversion zu nutzen:
Seit der Softwareversion 2022 ist die Funktionalität für die X-Rechnung bereits integriert, allerdings nur für den Austausch mit Behörden. Ab Version 2024 entspricht unsere Software bereits den gesetzlichen Grund-Standards, die ab Beginn des neuen Jahres für Rechnungen zwischen Unternehmen gelten.
In unserer Dokumentation finden Sie alle wichtigen Informationen zur E-Rechnung in unserer Software. Dort erfahren Sie auch, wie Sie die E-Rechnung Schritt für Schritt erstellen können.
Sie haben noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und stellen Sie sicher, dass Ihr Hotel zum 01. Januar 2025 startklar ist.