26.11.2024
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Mehrwertsteuer: Einstellungen in HS3
Passen Sie den Steuersatz den gesetzlichen Vorgaben entsprechend an:
Es sieht zur Zeit danach aus, dass mit Beginn des kommenden Jahres Anpassungen bei der Berechnung der Mehrwertsteuer erforderlich werden.
Den jeweils gültigen Steuersatz können Sie in HS3 einfach hinterlegen.
Wir haben Ihnen hier eine entsprechende Anleitung zusammengestellt:
https://files.hs3-hotelsoftware.de/mwst-umstellung-2024.pdf
Bei technischen Fragen oder Problemen steht Ihnen unser Support wie gewohnt zur Seite.