
26.11.2024
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Sobald Sie Bargeschäfte wie Verkäufe an der Rezeption in HS3 durchführen, benötigen Sie eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese Voraussetzung betrifft alle Registrierkassen und unterliegt den Bestimmungen der Kassensicherungsverordnung. Mit unserer TSE-Lösung können Sie die lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge gewährleisten und vermeiden mögliche Geldbußen. Sorgen Sie für die reibungslose Datenübermittlung an das Finanzamt.