Hinweis: Unsere Software ist bereit für die E-Rechnung!

Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung Pflicht. Mit der HS3 Hotelsoftware Version 2024 sind Sie bestens auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Erfahren Sie in unserem Artikel, was Sie beachten müssen und wie Sie die E-Rechnung in unserer Software nutzen können. Jetzt mehr erfahren!
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Gesetzliche Anforderungen erfüllt!

Sobald Sie Bargeschäfte wie Verkäufe an der Rezeption in HS3 durchführen, benötigen Sie eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese Voraussetzung betrifft alle Registrierkassen und unterliegt den Bestimmungen der Kassensicherungsverordnung. Mit unserer TSE-Lösung können Sie die lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge gewährleisten und vermeiden mögliche Geldbußen. Sorgen Sie für die reibungslose Datenübermittlung an das Finanzamt.

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